Der Tag wurde beherrscht von der Diskussion um die Änderung des Infektionsschutzgesetz, genauer ´Bevölkerungsschutzgesetz bei einer pandemischen Lage nationaler Tragweite´, das heute im Bundestag diskutiert und beschlossen wurde. Das Ganze geschah in einer Geschwindigkeit, die man sich eigentlich seit Jahren bei den wirklich drängenden Problemen dieses Landes gewünscht hätte. Grund der Eile war die fehlende Rechtssicherheit der Regierungsmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Mit anderen Worten man schafft jetzt den gesetzlichen Rahmen für die sinnlose Regelungswut der Regierung, da die Gerichte der Bundesländer die fragwürdigen Corona-Regeln und Einschränkungen in der letzten Zeit regelmäßig gekippt hatten. Bekanntestes Beispiel dürfte dabei das Beherbergungsverbot gewesen sein, dass in fast allen Bundesländern kurz nach Beschluss auch schon wieder einkassiert worden war.
Die Kritiker des Gesetzentwurfes von Linken, FDP und AfD sehen eine weitere Machtkonzentration bei der Regierung zu Ungunsten des Parlamentes in der Pandemie, quasi eine Persilschein, in Zukunft hinter verschlossenen Türen Maßnahmen ohne Einfluss von Opposition und Gerichten beschließen und auch durchsetzen zu können. Ich habe auf den ersten Blick das gleiche Problem wie die FDP, dass nur die Infektionszahl beziehungsweise die 7-Tage-Inzidenz von 50/35 als Bemessungsgrundlage für Maßnehmen im Rahmen des Gesetzes herangezogen werden soll und somit eine sich veränderte Gefährdungslage nicht adäquat berücksichtigt wird. Aktuelles Beispiel: Wenn erst einmal wie geplant die Risikogruppen geimpft sind, werden die Todeszahlen und Hospitalisierungen stark sinken und somit wären höhere Grenzwerte als sinnvoll anzusehen, um die Einschränkungen der Freiheitsrechte immer schnellstmöglich aufheben zu können. Was für den normalen Menschen logisch erscheint, muss aber für die Treiber des Gesetzes, allen voran Jens Spahn, noch lange nicht gelten.
Die Gegner bemängeln weiter, dass aufgrund der Geschwindigkeit der Erstellung, das Gesetz weder mit den Oppositionsparteien diskutiert worden war, noch eine klare und verständliche Formulierung gefunden wurde. So ist nicht zu erkennen, wann die Regierung das Gesetz anwenden darf und welche Ziele verfolgt werden. Einziger Pluspunkt, es gibt eine Befristung, denn die Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft werden. Es bleibt abzuwarten, ob das, nach Aussagen von Experten ´schlampig zusammengestrickte Gesetz´ der, noch folgenden Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit überhaupt standhält.
Vor dem Bundestag kam es heute zu Demonstrationen gegen die Gesetzesvorlage. Ich habe mir die Leute auf den Fernsehbildern genau betrachtet. Auch ohne Menschenkenntnis, konnte man feststellen, dass zunächst ganz normale Bürger aus allen Gesellschaftsschichten und Glaubensrichtungen friedlich demonstrierten (Anm.d.Red.: Natürlich ohne Abstand und Maske, wie es sich für Kritiker der Regierungsstrategie gehört. Übrigens mal wieder eine sehr große Zahl an Demonstranten, die wie immer von den Medien nicht beziffert wurde. Die Gegendemo dagegen schon, zumal sie nur aus 50 Personen bestand). Eine Tatsache, die auch die berichtenden Nachrichtensender bestätigten und auch einige einsichtige Politiker hervorhoben. Erst als wie üblich aus dem Nichts vermummte Gestalten auftauchten, angeblich rechte und linke Extreme, eskalierte die Situation. Es flogen vereinzelt Steine und Flaschen und die Polizei begann den Platz mit Pfefferspray und Wasserwerfern zu räumen. Anders ausgedrückt, ein ganz normaler Mittwoch in der Hauptstadt (Anm.d.Red.: Der Wasserwerfer kam dabei auch schon beim friedlichen Protest zum Einsatz, unmittelbar nachdem entschieden wurde die Demo aufzulösen. Dabei aber mehr als Beregnungsanlage, um die Demonstranten zu durchnässen und so mürbe zu machen. Streng genommen im kalten November eine, Corona-technisch gesehen, sehr zweifelhafte Aktion. Nächste Woche werden wieder diverse Erkältungen und Halsschmerzen fälschlich für Corona gehalten).
Ich möchte mir kein Urteil erlauben, ich war schließlich nicht vor Ort, aber der Standardablauf, dass zunächst friedliche Demos immer wieder so eskalieren, kann der Regierung nur recht sein, diskreditieren sie doch den kritischen Bürger als rechten Störer oder notorischen Randalierer (Anm.d.Red.: In diesem Zusammenhang ist wieder der Vorschlag gekommen, diesmal aus den Reihen der Polizeigewerkschaft, der besorgte Bürger dürfe gerne demonstrieren, habe aber Sorge dafür zu tragen, dies nicht in Gesellschaft von Rechtsextremen oder Autonomen zu tun. Anders ausgedrückt, man erwartet vom friedlichen Demonstranten, dass er dem tätowierten Glatzkopf in Bomberjacke nebenan, freundlich, aber bestimmt bittet, die seine pazifistische veranstaltung umgehend zu verlassen. Im besten Fall bekommt er ein paar aufs Maul und ist so weit wie vorher. Es ist schon ernüchternd zu erkennen, welche perfiden Strategien die Regierung anwendet, um die Diskussion mit Kritikern zu vermeiden). Trotzdem bin ich froh, dass weder Polizei noch friedliche Demonstranten die Situation eskalieren ließen und die aggressiven Einzeltäter dadurch zielgerichtet herausgepickt werden konnten.
Zurück zum Stein des Anstoßes. Das Gesetz ist, handwerklich schlecht gemacht oder nicht, letzten Endes durch Bundestag und Bundesrat gekommen und jeder Kritiker, der nicht zufällig Bundestagsabgeordneter war, bekam beim Ansatz von Kritik seinen angestammten Platz im rechten Spektrum zugeordnet. Ich kann dieses Vorgehen natürlich nicht gutheißen, da die rechte Stigmatisierung auch bei grundsätzlicher Kritik am Kurs der Regierung schon fast gewohnheitsmäßig praktiziert wird, allerdings muss ich im aktuellen Fall zugeben, dass ich den Grund für diese Demo ausnahmsweise nicht nachvollziehen kann. Ich habe das Papier überflogen und kann bis auf den speziell auf SARS-CoV-2 zugeschnittenen Paragraph 28a keine signifikanten Gefahren für Recht und Freiheit erkennen (Anm.d.Red.: Volker Bosbach übrigens auch nicht, was mich in meiner Ansicht bestätigt, denn er ist einer der wenigen in der CDU, die sich bisweilen noch kritisch mit den Beschlüssen der eigenen Partei auseinandersetzt und auch Corona-Kritik nicht als Ausgeburt einer rechten Gesinnung ächtet). Zukünftig können bei Corona stark einschränkende Schutzmaßnahmen erlassen werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz auf über 35 steigt, beziehungsweise schwerwiegende Einschränkungen, wenn es über die 50er Marke geht.
Anders ausgedrückt, wenn sich in einer Woche mehr als 35 von 100.000 Einwohnern infizieren, was etwa 4.250 Neuinfektionen pro Tag entsprechen würde, geht das Einschränkungsgerangel von Söder und Co. in eine neue Runde (Anm.d.Red.: 4000-6000 Neuansteckungen pro Tag liegen im Bereich jeder normalen Influenza in einer durchschnittlichen Grippesaison. Trotzdem kann dieses Gesetz nicht einfach bei jedem Virus Anwendung finden, weil es auf SARS-CoV-2 begrenzt ist. Hoffe ich zumindest, denn ich habe das Papier wie gesagt nur überflogen). Zur Erinnerung: Aktuell haben wir 17.500 pro Tag. Bei den jetzigen Prognosen zum Impfenthusiasmus in diesem unseren Lande, werden wir diese sehr niedrige Hürde also noch des Öfteren in den nächsten Jahren im Galopp nehmen.